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Baumfällung und Entsorgung

Eine Baumfällung kann viele Gründe haben.

Einer ist in der Regel, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, zum Beispiel bei starken Beschädigungen oder weit fortgeschrittenen Erkrankungen beziehungsweise Pilzbefall am Baum. Dann ist oft eine Baumfällung unvermeidbar. Aber auch Sturm- und Blitzschäden können eine Fällung erforderlich machen.

Dabei gilt es stets, die Artenbestimmungen einzuhalten sowie das Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen.

Ob Sie einen Baum fällen dürfen, ist in der Baumschutz-Satzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Je nach Baumschutz-Satzung müssen Sie eine Fällgenehmigung beantragen.

Hier finden Sie die Baumschutz-Satzungen der umliegenden Gemeinden → Zum Downloadbereich

Je nach Beauftragung fällen wir den Baum fachgerecht und entsorgen das anfallende Stammholz und Schnittgut.

Baumfällung und Entsorgung

Eine Baumfällung kann viele Gründe haben.

Ein Grund ist in der Regel das die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, zum Beispiel bei starken Beschädigungen oder weit fortgeschrittenen Erkrankungen beziehungsweise Pilzbefall am Baum. Dann ist oft eine Baumfällung unvermeidbar. Aber auch Sturm- und Blitzschäden können eine Fällung erforderlich machen.

Es gilt stets die Artenbestimmungen einzuhalten sowie das Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen.

Ob Sie einen Baum fällen dürfen, ist in der Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Je nach Baumschutzsatzung müssen Sie eine Fällgenehmigung beantragen.

Hier finden Sie die Baumschutzsatzungen der umliegenden Gemeinden → Zu den Downloads

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