Kroneneinkürzung

Die gesamte Krone ist in ihrer Höhe und/ oder ihrer seitlichen Ausdehnung entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und/ oder des Baumumfeldes einzukürzen.

Der Umfang der Einkürzung ist insbesondere abhängig von Baumart und Habitus und soll höchstens 20 % betragen. Die verbleibende Krone soll einen möglichst arttypischen Habitus behalten bzw. wieder entwickeln können.

(FLL/ZTV-Baumpflege)

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